Künstlersozialkasse - Informative Richtigstellung
Durch irritierte Kunden wurden wir in letzter Zeit vermehrt auf Abgabeforderungen der Künstlersozialkasse aufmerksam gemacht und nachgefragt. Der Gesetzgeber verpflichtet beispielsweise, wer Aufträge an Texter, Layouter, Grafiker, Designer, Fotografen, Maler, Schauspieler oder ähnlich künstlerisch Tätige vergibt. Die Abgabe wird im Umlageverfahren pauschal erhoben, unabhängig ob der Auftragnehmer bei der Künstlersozialkasse versichert ist, oder nicht. Die Abgabequote beträgt aktuell 5,1 Prozent. Mehr Unternehmen als bisher werden künftig eine Abgabe an die Künstlersozialkasse abführen müssen. Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf hin an. new concept mediendesign profitiert übrigens nicht von dieser Abgabe.
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